Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband begrüßt Sie recht herzlich auf seinen Internetseiten und lädt Sie ein, sich über den SLLV und seine Junglehrerinnen – und Junglehrerorganisation ADJ sowie über Leistungen des Verbandes zu informieren.
Viel Spaß beim Surfen wünscht
Herbert Möser, Landesvorsitzender
am 25.9.2012 in der Stadthalle Dillingen
Zum Schuljahr 2012/13 startet im Saarland die Gemeinschaftsschule als zweite Säule neben dem Gymnasium. Alle 51 Erweiterten Realschulen und 16 Gesamtschulen werden zu Gemeinschaftsschulen. Es wird dann nur noch das Gymnasium und die Gemeinschaftsschule als weiterführende Schulen geben. Wichtige Elemente dieser neuen Schulform sind die Förderung der Schüler zu den bestmöglichen Abschlüssen bis hin zum Abitur, der Umgang mit heterogenen Lerngruppen durch individualisierten, differenzierten Unterricht und projektorientiertes, fächerübergreifendes Lernen, u. a. auch in den neuen Fächern GW und NW.
Der SLLV im VBE hat seit 1996 die Gründung der Erweiterten Realschule und ihre Entwicklung mit "Tagen der Erweiterten Realschule" begleitet. Diese Tradition soll nun auch die Gemeinschaftsschule begleiten.
Am 25. September wird daher der "1. Tag der Gemeinschaftsschule" in Dillingen stattfinden. Partner der Veranstaltung ist der Verband Bildungsmedien e. V. .
Reinhard Kahl wird das Eingangsreferat halten und mit guten Beispielen erfolgreicher Schulen auf die neue Schulform einstimmen. Anschließend sollen die Teilnehmer die Möglichkeit haben, an drei Workshops zu je 45-60 Minuten teilzunehmen, an einem am Vormittag und zwei am Nachmittag. Diese Workshops sollten praxisbezogen auf die Inhalte der neuen Schulform vorbereiten helfen.
Weitere Informationen gehen nach den Sommerferien an die Schulen bzw. entnehmen Sie unserer Verbandszeitschrift.
B i t t e s t ä r k e n S i e d e n S L L V d u r c h I h r e M i t g l i e d s c h a f t !
Anträge auf amtsangemessene Alimentation
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der saarländische Landtag hat im Dezember 2011 in einem Nachtragshaushalt für 2011 nur eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € und im Haushalt für 2012 eine lineare Erhöhung von 1,9 % erst zum 1.Juli 2012 für die Landesbeamten beschlossen. Damit wird den Beamten aus haushaltpolitischen Gründen erneut eine Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung verweigert.
Wir sind der Auffassung, dass allein durch die Preissteigerungs- und Inflationsrate die wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit des Beamten nicht mehr gewährleistet ist.
Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können mit dem beigefügten Musterschreiben einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen.
Hinweis:
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien im Jahre 2008 entschieden, dass nur diejenigen in den Genuss einer Nachzahlung kamen, die in dem jeweiligen Haushaltsjahr einen entsprechenden Antrag gestellt hatten.
Herbert Möser, Landesvorsitzender des SLLV
Hier die Informationen des dbb zum downloaden:
Hier der Antrag zum downloaden:
Arbeitskampf im Allgemeinen und Streik im Besonderen sind Mittel der tarifpolitischen Auseinandersetzung.
Hierbei gelten feste Spielregeln.
Arbeitskampf (Streik) ist in der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik als Teil der Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer unbedingt vorgesehen (Artikel 9 Abs. 3 GG). Tarifverhandlungen sind nichts anderes als die konsequente Vertretung von Arbeitnehmerinteressen.
Bei einem rechtmäßigen Arbeitskampf handeln die Arbeitnehmer, die deshalb die Arbeit niederlegen, nicht arbeitsvertragswidrig.
Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen während der Dauer der Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen.
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an einem rechtmäßigenStreik nicht abmahnen oder gar kündigen.
Zeiterfassungsgeräte
Grundsätzlich müssen sich Streikende nicht am Zeiterfassungsgerät zum Streik „ausstempeln“ vgl Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juli 2005, AZ: 1 AZR 133/04). Gestreikt wird grundsätzlich während der Arbeitszeit. Wer sich ausstempelt, befindet sich jedoch in Freizeit. Es reicht, wenn sich der Streikende mündlich bei seinen Kollegen „zum Streik“ abmeldet.
Der Arbeitgeber darf nicht mit Abmahnungen o. ä. drohen. Etwas anderes gilt nur, wenn vor Ort eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung gilt, die ein Ausstempeln z.B. auch während eines Streiks vorsieht.
Wird – vielleicht nur, um einem Streit mit dem Arbeitgeber zu entgehen –, vor Beginn des Streiks ausgestempelt, so gilt Folgendes:
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber für die Zeit der Streikteilnahme anteilig das Entgelt einbehalten.
Zum Ausgleich erhalten die Streikenden Streikgeld von ihrer Fachgewerkschaft.
Wird nun durch das Ausstempeln gleichzeitig ein „Minus“ auf dem Arbeitszeitkonto verbucht, so bedeutet dies, dass der Arbeitgeber einen doppelten Abzug vornimmt (Arbeitszeit und Entgelt). Der Arbeitnehmer sollte in diesem Fall darauf bestehen, dass nur Entgelt einbehalten wird.
Um das zu erreichen, trägt der Arbeitnehmer bei Wiederaufnahme seiner Arbeit in das Korrekturblatt zur Arbeitszeiterfassung „Warnstreik/Streik“ ein.
Notdienste
Es ist nicht Aufgabe des einzelnen Arbeitnehmers, sich um eine Regelung des Notdienstes zu bemühen, sondern eine Aufgabe der Arbeitskampfparteien (Arbeitgeber / Gewerkschaft).
Kommt eine Verständigung zustande (Notdienstvereinbarung), ist diese als maßgebliche Grundlage des Notdienstes zu beachten.
Die von den örtlichen Streikleitungen vereinbarten und anerkannten Notdienstarbeiten müssen erledigt werden. Kommt keine Notdienstvereinbarung zustande, so sind auch keine Notdienstarbeiten durchzuführen.
Es ist somit vor allem im Interesse des Arbeitgebers, sich um Notdienstvereinbarungen zu bemühen.
Oftmals entsteht Streit darüber, wer zu entscheiden hat, welche Beschäftigten die Notdienste verrichten. Weder die Arbeitgeberseite noch die Gewerkschaft allein kann die Auswahl der Beschäftigten vornehmen. Hier ist eine einvernehmliche Auswahl zu treffen. Es gibt kein Urteil, das nur der einen oder nur der anderen Seite ein Auswahlrecht zubilligt. Es empfiehlt sich, für Streitfälle eine paritätisch besetzte Kommission einzusetzen.
Beamte
Beamte haben kein Arbeitskampfrecht und damit erst recht kein Streikrecht (BVerfGE 44, 249, 264; BVerwGE 73, 97,102).
Es ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Arbeitgeber und dem Staat den Streik ausschließt (vgl. Art. 33 Grundgesetz). Die Teilnahme eines Beamten an einem Streik stellt damit eine Dienstpflichtverletzung dar, die disziplinarrechtlich geahndet wird.
Beamten steht es jedoch frei, sich in ihrer Pause oder in der Freizeit den Streikenden anzuschließen, um ihre Solidarität zu bekunden. Auch die Teilnahme an Demonstrationen außerhalb der Dienstzeit steht Beamten frei (BVerwG Urteil vom 23.02.1994, Az. 1 D 48/92).
Nur gemeinsam können wir mehr erreichen!
www.saar.dbb.de
Februar 2011
PISA-Schock hat geholfen – aber kein Grund zur Zufriedenheit
„Die Lehrerinnen und Lehrer setzen sich mit großem Engagement für die individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler ein. Dass sich dadurch vor allem die Lesekompetenzen der Kinder mit schwierigeren Startbedingungen verbesserten, ist ein Grund zur Freude“, betont VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann unter Hinweis auf die Ergebnisse von PISA 2009. „Das ist aber auch Ansporn für uns Lehrerinnen und Lehrer, hartnäckig für eine größere gesellschaftliche Anerkennung des Lehrerberufs und für bessere Bedingungen in Kindergarten und Schule zu streiten.“
„Nach wie vor hängt die Kompetenz der 15-Jährigen in Deutschland auffällig von ihrer sozialen Herkunft ab“, stellt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann fest. „Die Lösung dieser Frage, muss ganz oben auf der Tagesordnung bleiben. Trotz erfreulicher Verbesserungen offenbart auch PISA 2009 noch das alte Leiden des deutschen Bildungssystems: Durchlässigkeit nach unten ist die Regel, Aufstieg die Ausnahme.“ Der erfreuliche Unterschied zu PISA 2000 sei es allerdings, dass inzwischen die gesellschaftliche Akzeptanz für das ‚Abschulen‘ fehle, so Beckmann. Statt Schülerinnen und Schüler nach überkommenen Begabungskriterien aufzuteilen, werde in immer mehr Bundesländern der Übergang in eine zweigliedrige Sekundarstufe organisiert. Das wäre ohne den PISA-Schock nicht gelungen.
„Der VBE bedauert“, sagt Beckmann, „dass es für die Länder keine PISA-Ergänzungsstudie mehr gibt und damit Rückschlüsse im internationalen Kontext auf die Situation in den Ländern fehlen.“ Beckmann erinnert an die Ländervergleichsstudie Sprachkompetenzen vom Juni 2010. Es habe sich gezeigt, so Beckmann, dass die Länder sich tendenziell ihren Schulbereich schönrechneten, denn in dieser Studie sei gerade die Risikogruppe der Schüler ausgeblendet worden, die keine Chance auf den Mittleren Schulabschluss hatten.
Beckmann weiter: „Das Projekt Bildungsrepublik muss beharrlich durchgeboxt werden. Im internationalen Vergleich reichen die Anstrengungen Deutschlands nicht aus. Das muss vor allem auch den Finanzministern ins Stammbuch geschrieben werden. Wer auf Bildung von Anfang an setzt, muss Kindergarten und Grundschule mehr als bisher stärken. Nur auf diesem Weg kann der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungsweg abgeschwächt werden.“ Der VBE dringe darauf, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung für die Bildungsrepublik übernehmen. „Deshalb muss das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich zurückgenommen werden“, unterstreicht der VBE-Bundesvorsitzende.
„Vor allem der Bund muss die finanziellen Voraussetzungen schaffen, damit die Kommunen ihrer Verantwortung für die Ausstattung der Bildungseinrichtungen nachkommen können“, bekräftigt Beckmann. „Bildungsinitiativen des Bundes wie das Lesepaket oder die Bildungspaten sind von außen aufgesetzt. Es ist ein krasser Widerspruch, Kinder und Jugendliche zum Lesen zu motivieren, während gleichzeitig die Kommunen Büchereien und Jugendklubs schließen. Der VBE fordert, die Gelder des Bundes für eine Ganztagsschuloffensive II zu bündeln.“
VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann zieht nach vier PISA-Studien das Fazit: „Die PISA-Studien haben den ideologischen Grabenkämpfen langsam und sicher den Boden entzogen. Wer in der Politik heute ernst genommen werden will, muss sich daran messen lassen, wie Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aufgrund sozialer und ethnischer Herkunft abgebaut wird. PISA hat der demokratischen Idee von Bildungsgerechtigkeit eindeutig Auftrieb gegeben.“ Dieser Druck sei auch nötig, so Beckmann, damit die Bildungseinrichtungen vom Kindergarten an so ausgestattet werden, dass die individuelle Förderung aller Kinder überhaupt erst möglich werde. Beckmann unterstreicht: „Es muss mehr Geld in die Hand genommen werden als bisher. An den beschlossenen zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung bis 2015 darf nicht gerüttelt werden.“
Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung mit 'Fragen und Antworten' zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern:
husliches_arbeitzimmer-vorlufige_manahmen.pdf
Das Bundesverwaltungsamt bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit eines befristeten Einsatzes an einer Deutschen Auslandsschule oder einer ausgewählten ausländischen Partnerschule. www.auslandsschulwesen.de
Eine langjährige Forderung des SLLV wird endlich erfüllt.
Ab dem Sommersemester 2 0 1 1 sollen zukünftige
Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an Primar- und Sekundarstufe I
an der U n i v e r s i t ä t d e s S a a r l a n d e s
studieren können – ein wichtiger Schritt!
D e m m ü s s e n w e i t e r e f o l g e n !
Der SLLV fordert die Gleichwertigkeit aller Lehrämter in
"Achtung und Würde der Persönlickeit müssen das Maß der Dinge in unserer Gesellschaft bleiben"
Der Landtag des Saarlandes hat am 1. Oktober 2008 u. a. folgende Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes beschlossen:
Besondere Zulage
Lehrkräfte des gehobenen Dienstes in einem Amt der Beförderungsgruppe A 12 erhalten für die Dauer der überwiegenden Verwendung an Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen, am Landesinstitut für Pädagogik und Medien und am Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur eine ruhegehaltsfähige Zulage in Höhe von monatlich 200 Euro. Die Zulage wird nach einer entsprechenden Verwendung von mindestens fünf Jahren bei guter Eignung, Leistung und Befähigung auf Antrag des Beamten gewährt. Die Zulage wird wie folgt gezahlt:
Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband
begrüßt Sie recht herzlich auf seinen Internetseiten
und lädt Sie ein, sich über den SLLV und seine
Junglehrerinnen– und Junglehrerorganisation ADJ
sowie über Leistungen des Verbandes zu informieren.
Beruflichen Erfolg und viel Spaß beim Surfen
wünscht Ihnen
Ihr Herbert Möser, Landesvorsitzender 
und Lisa Brausch, Stv. Landesvorsitzende und Referentin für Elementar- und Primarstufe
und Bernd Schmitz, Stv. Landesvorsitzender und Referent für Erweiterte Realschule